Aufarbeitung
Worum geht´s?
Als Aufarbeitung wird ein längerfristiger Prozess verstanden, wenn es zu Grenzverletzungen, Übergriffen oder Gewalt in einer Einrichtung gekommen ist.
Dabei geht es darum, herauszufinden, welche Strukturen und Faktoren in der Einrichtung dazu beigetragen haben, dass der Vorfall passieren konnte. Die Aufarbeitung ist sowohl auf Kitaebene als auch auf persönlicher Ebene wichtig.
Bei der Aufarbeitung auf Kitaebene geht es um eine systematische Analyse des Vorfalls und der Reflektion der Handlungsabläufe.
Diese Analyse dient der Identifizierung von Fehlerquellen und stellt die Basis zur Veränderung von bestehenden Strukturen und Abläufen dar. Mit den Ergebnissen der Nachbereitung wird das Schutzkonzept weiterentwickelt. Dadurch wird der Schutz vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt innerhalb der Kita verbessert. Die Unterstützung externer Fachkräfte ist dabei sehr hilfreich.
Auf individueller Ebene bedeutet Aufarbeitung, die direkt und indirekt betroffenen Personen zu unterstützen, das Geschehene zu verarbeiten. Den Betroffenen wird zugehört, ihr Leid anerkannt und ermöglicht, über das Geschehene zu sprechen. Auch die Teams, Kinder und Eltern benötigen Unterstützung zur Aufarbeitung.
Wie geht´s?
Leitfragen für die Analyse im Rahmen der Aufarbeitung
- Wie konnte es zu dem Vorfall kommen?
- Wurde im Vorfeld etwas übersehen?
- Wurden bei der Risikoanalyse manche Risiken nicht berücksichtigt?
- Welche Schutzmaßnahmen haben funktioniert, welche nicht?
- Hat der Handlungsplan funktioniert und was muss verbessert werden?
- Was muss unternommen werden, um Wiederholungen zu vermeiden?
Rehabilitation
Worum geht´s?
Ein unbegründeter Verdacht hat schwerwiegende Auswirkungen für die falsch verdächtigte Person und die weitere Zusammenarbeit in dem betroffenen Kitateam.
Ziel der Rehabilitation ist die Wiederherstellung der Vertrauensbasis und der Arbeitsfähigkeit aller Betroffenen – der Kinder, Eltern und Fachkräfte der Kita.
Zu Unrecht beschuldigte Kolleg:innen, Kinder, Eltern, Dritte haben das Recht auf Entlastung und Wiederherstellung des persönlichen Ansehens.
Die Rehabilitation bei einem nicht bestätigten Verdacht ist Aufgabe des Trägers bzw. der Leitung und muss mit der gleichen Intensität und Korrektheit durchgeführt werden, wie die Aufklärung eines Verdachtes. Deshalb ist diesem Verfahren ein hoher Stellenwert einzuräumen und bedarf in der Regel einer qualifizierten externen Begleitung.
Wie geht´s?
Vorgehen zur Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Mitarbeiter:innen
Haben sich im Laufe einer internen Klärung oder der Ermittlung durch Strafverfolgungsbehörden Verdachtsmomente gegen eine/n Mitarbeiter:in als falsch erwiesen, müssen alle Ebenen, auf denen der Fall kommuniziert wurde, vom Träger zeitnah, umfassend und ausführlich schriftlich darüber informiert werden. Auch das Team, Eltern und Elternvertreter: innen sind über die nicht belegbar oder falsch herausgestellten Verdachtsmomente zu informieren und es sollte eine intensive Nachbereitung erfolgen.
Die Rehabilitation bzw. Aufarbeitung eines Krisenfalls in einer Kita sollte vom Träger mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden. Insbesondere, weil ein Vorfall in der Regel auch in der Öffentlichkeit bekannt wurde. Dabei ist die Unterstützung durch die Fachstellen, die den Träger und das Team bereits in der Krise unterstützt haben, sehr hilfreich und deshalb in Anspruch zu nehmen.
Mögliche Maßnahmen zur Unterstützung des Teams sind:
- Inhouse-Schulungen für die Beschäftigten,
- Supervision,
- positive Öffentlichkeitsarbeit