• 6. Schritt: Intervention - Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen

    Abschnittsübersicht

    • Hervorgehoben

      Trotz umfangreicher Präventionsmaßnahmen kann jede Kita mit Grenzverletzungen oder Gewalt gegen Kinder konfrontiert sein. 
      Es ist wichtig, dass Sie für solche Fälle vorbereitet sind!

      Beim Erarbeiten eines Schutzkonzepts ist es unabdingbar, sich mit der Intervention zu befassen, wenn eine Situation vorliegt, die den Schutz der anvertrauten Kinder erfordert.

      • Entwicklung eines Interventionsplans 

         Worum geht´s?

        Ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts ist die Klärung von Verantwortlichkeiten und ein Plan, in dem konkrete Handlungsschritte bei Verdacht bzw. Vorfällen festgelegt sind.

        Erfahrungsgemäß sind die Situationen in denen Fachkräfte Anhaltspunkte auf Gewalt erhalten, von Unsicherheit, Angst und starken Emotionen geprägt. Jeder Vorfall stellt für die gesamte Kita eine Ausnahmesituation dar und ist meist für die Mitarbeiter:innen sehr belastend.

        Daher ist es wichtig, vorab konkrete Handlungsabläufe festzulegen, um für die verschiedenen Notfälle vorbereitet zu sein. Dies gibt den Verantwortlichen Handlungssicherheit und entlastet.

        Die Basis für die Erstellung eines Interventionsplans ist die Risikoanalyse. Mit ihr werden mögliche Gewaltfälle identifiziert und entsprechende Interventionspläne entwickelt. 

        "Ein Interventionsplan legt fest, 
        • was bei einer Vermutung bzw. einem begründeten Verdacht auf direkte oder indirekte Gewalt an Kindern/Jugendlichen zu tun ist, 
        • welche Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes getätigt werden 
        • welche internen und externen Informations- und Meldeabläufe einzuhalten sind 
        • wie die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Institution in Bezug auf die Interventionskette geregelt sind 
        • aber auch, wie mit Falschbeschuldigungen oder nicht klärbaren Verdachtsmomenten in der Organisation umgegangen wird
        Ziele der Intervention
        • eine rasche Klärung eines Verdachts
        • eine rasche Beendigung der Gewalthandlung bei Bestätigung des Verdachts 
        • der nachhaltige Schutz von Betroffenen sowie 
        • eine rasche, weiterführende Hilfe für alle Beteiligten" 

        Quelle: Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. Tutorial Fallmanagement. Zugriff: 21.09.2022

        Unterscheidung von Krisenfällen 

         Worum geht´s?

        Kindeswohlgefährdende oder -beeinträchtigende Situationen können im familiären/sozialen Lebensumfeld der Kinder vorkommen oder auch innerhalb der Einrichtung. Der Schutzauftrag der Kita bezieht sich sowohl auf Grenzverletzungen und Gewalt im Bereich der Familie (individueller Kinderschutz) als auch auf Beeinträchtigungen des Kindeswohls in der Kita (institutionelle Kinderschutz).  Deshalb unterscheidet man grundsätzlich

        Zwei Kategorien von Krisenfällen

        • Interne Gefährdungen: Gewalt innerhalb der Einrichtung im Verantwortungsbereich des Trägers, ausgelöst durch Kinder und Mitarbeiter:innen bzw. sonstige im Auftrag der Kita tätige Personen.

        • Externe Gefährdungen: Gewalt im Verantwortungsbereich „Dritter“, ausgelöst durch Personen im familiären/ sozialen Umfeld des Kindes (§ 8a SGB VIII). 

        Je nach Kontext der Gewalt, braucht es auch unterschiedliche Krisenpläne.   

        Ein Notfallplan trägt dazu bei, im Krisenfall die Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und gibt Führungskräften sowie Mitarbeiter:innen die notwendige Sicherheit. Dennoch muss allen Beteiligten klar sein, dass es bei der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen nicht den einen roten Faden geben kann.

        In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Verhaltensweisen und Verfahrensschritte als zielführend und hilfreich herausgestellt, auf die nach den allgemeinen Anregungen zur Umsetzung differenziert nach internen und externen Gefährdungen eingegangen wird. 

      •  Wie geht´s?

        Bei der Erstellung von Notfallplänen sind folgende Fragen hilfreich:

        • Wie kann ein Kind innerhalb der Kita auf erlebte Gewalt aufmerksam machen? 
        • Was haben Mitarbeiter:innen zu tun, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind innerhalb oder außerhalb der Kita Gewalt erlebt? 
        • Wer unterstützt das betroffene Kind, die Mitarbeiter:in, an die sich das Kind gewandt hat?  
        • Wie erfolgt die weitere Klärung, welche Schutzmaßnahmen möglich sind? 
        • Wer hat welche Zuständigkeit und Verantwortlichkeit? Wer koordiniert die weiteren Schritte?
        • Wer muss informiert werden (Meldepflicht)?
        • Welche externen Stellen stehen für Beratung zur Verfügung?
        • Wie dokumentieren wir den Vorfall?

        Eine Intervention ist immer eine sehr sensible Situation. Folgende Standards sollten daher immer berücksichtigt werden (Bange 2015):

        • Ruhe bewahren, um nicht unüberlegt und überstürzt zu Handeln.
        • Alternativhypothesen prüfen: alternative Szenarien sollten ebenfalls sehr gewissenhaft geprüft werden.
        • Sorgfältige Dokumentation
        • Von der Wahrhaftigkeit des Kindes ausgehen: den Aussagen der Kinder nicht mit Zweifeln begegnen.
        • Die Wünsche der Kinder beachten: geplante Interventionen mit den Kindern besprechen und nur in Notfällen gegen den Willen des Kindes Entscheidungen treffen.
        • Spezialwissen in Anspruch nehmen: Fachkräfte zur Beratung hinzuziehen.