• Partizipation & Beschwerdemanagement

    Abschnittsübersicht

    • Hervorgehoben

      Partizipation, die Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder, ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Prinzip der Frühpädagogik und daher sowohl rechtlich sowie in den Bildungsplänen verankert.

      Partizipation ist jedoch auch die Grundlage gelingender Präventionsarbeit und ist deshalb für das Schutzkonzept sehr bedeutsam!

      In diesem Kapitel erläutern wir kurz die fachlichen Grundlagen von Partizipation und dem Umgang mit Beschwerden und Sie finden Anregungen zur Umsetzung in Ihrer Kita, die für das Schutzkonzept relevant sind. 

      •   Worum geht´s?

        Partizipation

        Eine sehr treffende Definition von Partizipation hat Richard Schröder bereits 1995 formuliert:

        „Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“  

        Der Begriff „Partizipation“  (lat. particeps = teilhabend) bedeutet Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung. 

        Partizipation ist ein Kernelement der Demokratieförderung und -bildung und Ausdruck von Menschen- und Kinderrechten.

        In den gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung werden entsprechende konzeptionelle Möglichkeiten zur Partizipation für Kinder und Eltern im Rahmen des Kinderschutzes, der Bildungs- und Erziehungsangebote, der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und der Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat vorausgesetzt: 

        • Nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention und § 8 SGB VIII sollen Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, beteiligt werden. 

        • Seit dem 01.01.2012 müssen Kindertageseinrichtungen konzeptionell nachweisen, dass „zur Sicherung der Rechte der von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden“ (§ 45 SGB VIII). 

        • Die Beteiligung der Eltern zum Wohl der Kinder ist sowohl in § 22a SGB VIII als auch im BayKiBiG (Art. 14) gesetzlich verankert. Eltern können sich auch stellvertretend für ihre Kinder beschweren. 

        Mit der rechtlichen Verankerung der Partizipationsrechte verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Gewalt gegen Kinder in Institutionen zu verhindern und sie davor zu schützen. Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen und sich wertgeschätzt und (selbst-) wirksam fühlen, sind besser vor Gefährdungen & Machtmissbrauch geschützt. 

        „Kinderbeteiligung trifft den Kern der Pädagogik, nämlich die Gestaltung der Beziehung zwischen Menschen mit verschiedener Lebenserfahrung und ungleicher Macht und Verantwortung“

        Dieses Zitat aus dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration & Staatsinstitut für Frühpädagogik 2016) macht deutlich, dass die pädagogischen Beziehungen immer von einem Machtgefälle geprägt sind und daher alle Fachkräfte unter dem Generalverdacht möglichen Machtmissbrauches stehen (vgl. Kapitel Risikoanalyse). Durch Partizipation können die Machtverhältnisse zwischen Kindern und Erwachsenen zugunsten der Kinder positiv verändern werden (Hansen & Knauer 2016). Daher hat Partizipation immer etwas mit Machtabgabe zu tun. 

        Damit Kinder vor einer willkürlichen Machtausübung von Erwachsenen geschützt sind, müssen sie einerseits wissen, welche Rechte sie haben und andererseits über entsprechende Möglichkeiten verfügen, diese Rechte auch einzufordern bzw. sich darüber zu beschweren, wenn gegen ihre Rechte verstoßen, wird. Dies setzt eine strukturelle Verankerung von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern in der Kita voraus.  

        Jede Kita ist daher verpflichtet, Beteiligungsstrukturen einzuführen und deren tatsächliche Anwendung ggf. auch gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Beschwerde.

        Was ist eine Beschwerde? 

        "Nicht jede Rückmeldung ist eine Beschwerde. Aber jede Beschwerde ist ein Feedback, das einer strukturierten und verbindlichen Form der Aufnahme, Bearbeitung, Rückmeldung und Dokumentation bedarf (= geregeltes Beschwerdeverfahren). 

        Im Umgang mit Erwachsenen ist eine Differenzierung zwischen Rückmeldungen/ Anregungen/ Ideen und Beschwerden sinnvoll: Mit der Beschwerde äußern Erwachsene ihre Unzufriedenheit, die aus der Differenz zwischen dem Erwarteten/Versprochenen aus der Konzeption und dem tatsächlich gezeigten/wahrgenommenen Verhalten der Mitarbeitenden/des Trägers resultiert.   

        Beschwerden sind demnach Rückmeldungen über (wahrgenommenes oder vermutetes) Fehlverhalten im Sinne von Regelverstößen und dem nicht Einhalten von in der Konzeption Versprochenem.  

        Auch Kinder äußern mit ihren Beschwerdemöglichkeiten Unzufriedenheit – dem können Alltägliches (z.B. Konsequenzen aus Regelverletzungen), Strukturelles (z.B. fehlende Beteiligung) aber natürlich auch erlebte Grenzüberschreitung und Übergriffe zu Grunde liegen."

        Quelle: Evangelischer Kita-Verband Bayern (2022) "Kita als sicherer Ort - Bereichsbezogenes Schutzkonzept für evangelische Kitas". S. 27

        Im Unterschied zu Erwachsenen äußern Kinder ihre Beschwerden nicht (immer) direkt – sie „verpacken“ diese. 

        Den Kindern ist in vielen Fällen nicht bewusst, dass sie gerade eine Beschwerde äußern, und auch das Ziel, die Beschwerdeursache zu beseitigen oder zumindest entschädigt zu werden, liegt nicht immer vor.

        Achtung: Ob es sich bei der Beschwerde bereits um ein meldepflichtiges Ereignis im Sinn des § 47 SGB VIII handelt (siehe Kapitel Intervention) ist im Einzelfall immer vom Träger und der Leitung zu bewerten.

        Was ist ein Beschwerdeverfahren? 

        Unter einem Beschwerdeverfahren versteht man die gezielte Steuerung von der Aufnahme der Beschwerde bis zur Beseitigung der Beschwerde. Dafür werden Maßnahmen festgeschrieben, die dazu führen, dass Beschwerden bewusst wahr- und aufgenommen, bearbeitet und reflektiert werden.

        Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, die benannten Belange – und damit den/die Beschwerdeführer: in – ernst zu nehmen, den Beschwerdegrund möglichst abzustellen und die Erkenntnis über die Ursachen der Beschwerde zur Weiterentwicklung zu nutzen. 

        Die Verfahren zum Umgang mit Beschwerden brauchen ihre jeweils eigene Form für 

        • Kinder und 
        • Erwachsene (Eltern & Mitarbeiter:innen) 

        Zielgruppenspezifische Umsetzungsanregungen und Beispiele finden Sie nach den allgemeinen Impulsen und Anregungen zur Umsetzung.

          Wie geht´s?

        Folgende allgemeine Fragen sind für eine erste Auseinandersetzung zum Umgang mit Beschwerden im Team hilfreich:

         Abb.11 Leitfragen Beschwerdemanagement © IFP

        Es gibt viele Möglichkeiten an Rückmeldungen und Beschwerden von Kindern und Eltern in einer Kita zu gelangen. Der Evangelische Kitaverband hat in seiner Handreichung hierzu vielfältige Beispiele gesammelt, die Bestandteile eines Beschwerdesystems sein können:

        • "Mindestens jährliche anonyme Elternbefragungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten
        • Elterninterviews
        • Mindestens jährliche Elterngespräche zur Entwicklung des Kindes und zur Erziehungspartnerschaft
        • Abschluss-Gespräch mit Eltern, die die Einrichtung verlassen
        • Feedbackabfragen am Ende von Angeboten für Eltern und Kinder (z.B. Smileys),
        • Mitarbeitendenbefragungen
        • Kinderbefragungen und -interviews
        • Kita-Verfassung
        • Kinderkonferenzen
        • Zur Kritik auffordernde Rückmelde- und Beschwerderunde im Morgenkreis
        • Projektbezogene Beteiligungsformen
        • Gewaltpräventive Maßnahmen
        • Kinderrat, Kinderparlament, Kindersprecher*in
        • Sprechzeiten bei der Leitung für Kinder
        • Kreative Methoden zur Meinungsäußerung (z.B. Wandzeitungen)
        • Entwicklungsangemessene Rückmelde- und Entscheidungsformen im Morgenkreis Zukunftswerkstatt zur Konzeptionsentwicklung mit Eltern/Träger/Team
        • Regelmäßiger Austausch/Feedbackrunden mit Träger, Team und Eltern (-beirat) zu konzeptionellen Fragestellungen und Weiterentwicklungen
        • Klar benannte Ansprechpartner*innen mit Kontaktdaten für Beschwerden
        • Veröffentlichte Kontaktdaten externer, unabhängiger Ansprechpartner*innen und Beratungsstellen"

        Quelle: Evangelischer Kita-Verband Bayern (2022) "Kita als sicherer Ort - Bereichsbezogenes Schutzkonzept für evangelische Kitas". S.26

        Umsetzung Beschwerdeverfahren für Kinder  

        Eine sehr fundierte Einführung in das Thema Partizipation und Umgang mit Beschwerden bietet der Onlinekurs "Mitentscheiden und Mithandeln in der Kita". Prof. Dr. Raingard Knauer, Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker und Rüdiger Hansen vom Institut für Partizipation und Bildung in Kiel erläutern darin fachliche Aspekte von Demokratie und Partizipation in der Kita und stellen viele praktische Beispiele vor.

        Für eine gemeinsame Basis im Team zu den Grundlagen des Beschwerdemanagements empfehlen wir Ihnen sich aus diesem Kurs gemeinsam das Video "Wie Kinder sich beschweren können" anzuschauen und sich darüber mit Ihren Kolleg:innen auszutauschen.

         Der Film zeigt auf, warum es wichtig ist, dass Kinder sich in der Kita beschweren können und wie Beschwerden dabei helfen, Kinder vor Gewalt und der Willkür von Fachkräften zu schützen: 


        Beschwerdeverfahren brauchen klare und transparente Strukturen, um als Orientierung für alle Beteiligten zu dienen. Die Erarbeitung einer solchen eigenen Struktur ist mithilfe der „Acht Leitfragen zur Einführung eines Beschwerdeverfahrens in der Kita“ von Rüdiger Hansen und Raingard Knauer (2016) vom Institut für Partizipation und Bildung (vgl. Abb.) sehr gut möglich:

        Abb. 12 Acht Fragen zur Einführung Beschwerdeverfahren © Hansen/Knauer

        In dem Video

        stellt Rüdiger Hansen vor, wie Beschwerdeverfahren für Kinder anhand der 8 Leitfragen eingeführt werden können.

        Eine genaue und ausführliche „Schritt für Schritt“ Anleitung zur Entwicklung eines Beschwerdeverfahrens anhand der acht Leitfragen finden Sie in der Arbeitshilfe:

        Kinderrechte stärken! Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen (Hrsg: Deutscher Paritätische Wohlfahrtsverband, 2020) 

        Anhand der acht Leitfragen lassen sich auch bestehende Beschwerdeverfahren auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen und weiterentwickeln 

        Umsetzung Beschwerdeverfahren für Eltern  

        Für den Umgang mit Beschwerden von Eltern ist auch ein systematisches Verfahren empfehlenswert. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Beschwerdeprozess zu beschreiben. Dies kann, wie im hier dargestellten Beispiel, sehr schlicht erfolgen. Eine grobe Aufteilung in drei bis fünf Prozessabschnitte bietet den Vorteil einer gut bearbeitbaren Struktur, die obendrein auch noch gut erinnert werden kann. 

        Abb. 13 Beschwerdeverfahren © IFP

        Gute Anregungen für das Management von Elternbeschwerden hat u.a. auch der Fachbereich für Kindertagesstätten der Evangelischen Kirche Hessen Nassau entwickelt.

        Umsetzung Beschwerdeverfahren Mitarbeiter:innen 

        Analog dem Verfahren für Eltern ist es ebenso wichtig, Kenntnis über die Beschwerden von Mitarbeiter:innen zu erlangen. Interne Beschwerden sagen etwas über die Zufriedenheit einzelner aus, unter Umständen aber auch über das Betriebsklima.

         

         Ergänzendes Material

          Onlinekurs: Mitentscheiden und Mithandeln in der Kita MOOC

         

         

        Broschüre "Demokratie von Anfang an" der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinnützige GmbH, 2017

         

         

         

        Broschüre: "Kinderrechte stärken. Beschwerdeverfahren für Kinder in  Kindertageseinrichtungen". Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, 2020