•   ➠ Personalführung

    Abschnittsübersicht

    • Hervorgehoben

      Träger und Leitung haben eine wichtige Funktion, um das Thema Kinderschutz in Ihrer Einrichtung zu verankern. 
      Sie sollten mit gutem Beispiel voran gehen, denn nur wenn sie als Vorbilder das Schutzkonzept "leben", wird es auch von den Mitarbeiter:innen umgesetzt.

      Daher ist es wichtig, die Bestandteile des Schutzkonzepts regelmäßig in der Personalführung aufzugreifen.

      •  Worum geht´s?

        Um für Ihre Kita klare Regeln in Bezug auf einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander, ein fachlich fundiertes Verhältnis von Nähe und Distanz sowie eine offene und vertrauensvolle Kommunikationskultur zu vereinbaren und für alle Mitarbeiter:innen verpflichtend zu verankern, sollten Sie als präventive Maßnahmen im Rahmen der Erstellung Ihres Schutzkonzeptes einen Verhaltenskodex erarbeiten und alle Mitarbeiter:innen sollten eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.

        Selbstverpflichtungserklärung/ Verhaltenskodex 

        Die Selbstverpflichtungserklärung ist eine verbindliche Formulierung von Verhaltensregeln auf die sich das Team verständigt. Sie enthält im Unterschied zum Verhaltenskodex die Erklärung allgemeiner ethische Grundsätze (z.B. die Orientierung an den Rechten der Kinder, Prinzip der gewaltfreien Erziehung), die durch die Unterschrift verbindlich werden und als Anlage dem Arbeitsvertrag beigefügt sind.

        Der Verhaltenskodex hingegen ist eine Zusammenstellung von konkreten pädagogischen Fachstandards, die auf der Basis der Risikoanalyse grenzachtendes Verhalten insbesondere in pädagogischen Schlüsselsituationen definiert. Die Abgrenzung von Selbstverpflichtungserklärung und Verhaltenskodex zeigt die folgende Tabelle. Im nächsten Abschnitt des Onlinekurses gehen wir noch näher auf den Verhaltenskodex ein.

         Abb. 8 Unterschied Selbstverpflichtungserklärung und Verhaltenskodex, © IFP

        Weitere präventive Maßnahmen in der Personalführung 

        • Neben der Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen ist das Schutzkonzept der Kita in den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter:innengesprächen ein fester Bestandteil. Dies wird in den dafür vorliegenden Leitfäden bzw. Checklisten ergänzt. Außerdem sorgt die Leitung für eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Schutzkonzept im Team, z.B. im Rahmen der jährlichen Reflexions-/Konzeptionstage. 

        • Zur festen Verankerung des Themas Kinderschutz im Team ist es hilfreich, eine Person als Kinderschutzbeauftragte(n) zu benennen. Die oder derjenige sorgt dafür, dass das Thema in festen Abständen in Teamsitzungen eingebracht und das Schutzkonzept regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert wird. 

        • Fachberatung, kollegiale Beratung & Supervision sind fest etablierte Angebote zur Reflexion und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit im Team.

           Ergänzendes Material

          In der Arbeitshilfe des Evangelischen KITA-Verbandes Bayern (2022) "Kita als sicherer Ort - Bereichsbezogenes Schutzkonzept für evangelische Kitas" finden Sie Beispiele für eine Selbstverpflichtung (S. 60 ff.) und einen Verhaltenskodex (S. 62 ff.)

          Im Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Familienministeriums (2021) finden Sie ein weiteres Beispiel für einen Verhaltenskodex (S. 41 ff.)

           

          Im Anhang finden Sie ein weiteres Beispiel für eine Selbstverpflichtungserklärung der AWO Saarland.