Worum geht´s?
Zu Beginn der Erarbeitung des Schutzkonzeptes ist die Vergewisserung, dass man in der Regel nicht bei null anfangen muss, sehr entlastend.
Jede Kindertageseinrichtung wird bereits vorhandene Grundlagen bzw. Dokumente haben, an die sie anknüpfen kann.
Das können z. B. Ausführungen zu Partizipation und Kinderrechten in der Einrichtungskonzeption, Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII sein oder auch bewährte Praxisabläufe, die nur noch nicht verschriftlicht wurden.
Wie geht´s?
In diesem 3. Schritt auf dem Weg zu Ihrem Schutzkonzept empfiehlt sich daher die Überprüfung vorhandener Bestandteile:
- Was ist in unserer Einrichtung bereits vorhanden bzw. vereinbart?
- Sind diese Grundlagen noch aktuell oder bedürfen diese einer Aktualisierung?
- Welche erforderlichen Bestandteile eines Schutzkonzeptes (Analyse, Prävention, Intervention, Aufarbeitung) fehlen noch
Ergänzendes Material
Mithilfe der Checkliste zur Bestandsaufnahme, die wir Ihnen als Dokument zum Ausdrucken anbieten, kann der IST-Stand schnell und unkompliziert erhoben werden. Sie und Ihre Kolleg:innen erhalten so einen guten Überblick, wo sie im Prozess stehen und bekommen damit eine erste Orientierung.

Abb. 6 Bestandsaufnahme © IFP
Dazu werden die vorhandenen Unterlagen im Hinblick auf die inhaltliche Passung in ein Schutzkonzept begutachtet und bewertet.
Die Checkliste zur Bestandsaufnahme, die sich an der Mustergliederung orientiert, hilft dabei festzustellen, was schon vorhanden oder bereits in Erarbeitung ist und was noch fehlt. Ziel ist es, bereits Vorhandenes in das Kinderschutzkonzept zu integrieren, zu erweitern und weiterzuentwickeln.