2. Schritt: Rechtliche Grundlagen
Abschnittsübersicht
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Hervorgehoben
Kinder können nur dann vor Gewalt geschützt werden, wenn die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes bekannt sind. Wir stellen Ihnen in diesem Kapitel die wichtigsten rechtlichen Bezüge vor, erläutern die Kinderrechte als zentrale Rechtsgrundlage des Kinderschutzes und gehen abschließend auf den aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Erstellung eines Schutzkonzepts ein.
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Worum geht´s?Kinderschutz ist in zahlreichen Gesetzen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler und länderspezifischer Ebene grundgelegt und verankert. Schutzkonzepte sollten sich eindeutig auf die relevanten rechtlichen Grundlagen beziehen. Deshalb haben wir diese für Sie zusammengestellt:
Rechtliche Grundlagen zum Kinderschutz - auf einen Blick
In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Kinderschutz auf den jeweiligen Ebenen auf einen Blick.
Sie können den vollständigen Gesetzestext lesen, wenn Sie die jeweilige Bezeichnung anklicken.
International Bundesebene Landesebene §1 AVBayKiBiG
Allgemeine Grundsätze für die individuelle Bildungsbegleitung
Folgende rechtliche Grundlagen sind für den Kinderschutz in der Kita in Bayern bedeutsam
Sie können jeweils das "i" anklicken, um genauere Informationen zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen zu erfahren.
Kinderrechte - Grundlage des Kinderschutzes in der Kita
Worum geht´s?Die Kinderrechte bilden die Grundlage innerhalb des Kinderschutzes und sind inhaltlicher Kern des Schutzkonzepts. Kinder müssen über ihre Rechte altersgerecht informiert werden, um sie zu kennen und einfordern zu können. Die Auseinandersetzung mit den Kinderrechten ist ein wichtiger Aspekt des Schutzkonzeptes.
Das Recht der Kinder auf Schutz fußt auf der UN-Kinderrechtskonvention.
Am 20. November 1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes erkennt Minderjährige erstmals rechtlich als „Subjekte“ – also Träger eigener Rechte – an.
Das Dokument ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Kinderrechte, da es völkerrechtlich verbindlich ist. Mit dem Beitritt zur Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die in 54 Artikeln festgelegten Rechte der Kinder zu achten, zu schützen und zu gewährleisten und sie in nationales Recht zu überführen.
Bei der Umsetzung der Konvention müssen die Staaten vier Leitprinzipien berücksichtigen:
- Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Vorrangigkeit des Kindeswohls
- Leben, Überleben und Entwicklungschancen
- Berücksichtigung des Kindeswillens und der Kindermeinung
Abb. 5 Das Gebäude der Kinderrechte, Quelle: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2000): Dialogverfahren Kinderfreundlichkeit. Düsseldorf.
Ausgehend von diesen vier Leitprinzipien werden die Kinderrechte in drei Gruppen eingeteilt:
- Förderrechte "Provision": Recht auf Gesundheit, Bildung, Freizeit (Art. 24, 25, 26, 27, 28, etc. )
- Schutzrechte “Protection”: Schutzrecht vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung (Art. 6,8,19,32,33,34 etc.)
- Beteiligungsrechte "Participation": Informations-, Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte in allen Kinder betreffende Angelegenheiten (Art. 12, 13)
Die Kinderrechte sind unteilbar, das heißt, jedes der Rechte ist gleichermaßen wichtig. Sie bedingen sich gegenseitig: Wird ein Kinderrecht verletzt, schränkt dies meist auch andere Kinderrechte ein.
Wie geht´s?1. Die Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen sind zehn Leitlinien, die beschreiben, wodurch sich gute Beziehungen in pädagogischen Settings auszeichnen und wurden mit direktem Bezug zu den Kinderrechten entwickelt . Mithilfe der zehn Leitlinien kann die Beziehungsqualität auf der Basis der Kinderrechte reflektiert und weiterentwickelt werden.
Ziel der Leitlinien ist die Stärkung anerkennender und die Verminderung verletzender Handlungsweisen in pädagogischen Arbeitsfeldern. Sie können pädagogischen Fachkräften als Orientierung dienen und bieten eine gute Grundlage für die Diskussion im Team bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes. Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen
2. Um die Kinderrechte im Team und mit den Kindern spielerisch zu erarbeiten gibt es eine umfangreiche Methodensammlung in der Methodendatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks.
Die Methoden können inhaltlich geordnet oder z.B. nach Alterszielgruppe, Gruppengröße, Vorbereitungsaufwand oder allgemeinen Zielen recherchiert werden. Die Methoden sind so aufbereitet, dass sie sich leicht in der Praxis umsetzen lassen.3. Kinderrechte in Bildern des Internationalen Zentrums für Professionalisierung der Elementarpädagogik (PEP) an der Uni Graz bietet anhand von bildsprachlichen Impulsen die Möglichkeit mit Kindern über ihre Rechte ins Gespräch zu kommen.
Ergänzendes Material
BMFSFJ (Hrsg.): Die Rechte der Kinder von Logo! Einfach erklärt. Berlin 2019. Gemeinsam mit dem ZDF hat das Bundesjugendministerium diese Broschüre herausgegeben. Sie erklärt in gut verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet.
BMFSFJ (Hrsg.): "UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien" In Ergänzung zur Broschüre "Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt", mit der vorwiegend Kinder angesprochen werden sollen, gibt diese Broschüre einen tieferen und ausführlichen Einblick in die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.Paritätische Landesverband Berlin e.V. in Kooperation mit dem Paritätischen Gesamtverband: „Kinderrechte stärken! - Selbstevaluation zur Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung“ Diese Handreichung gibt einen Anstoß, die Rechte im Alltag der Kita zu verwirklichen und so das Fundament für eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung zu legen. Pädagogische Fachkräfte können dabei ihr Wissen und Verständnis von Kinderrechten reflektieren und erweitern.
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Aufsichtsrechtliche Grundlagen für die Erstellung eines Schutzkonzepts
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Mai 2021 ist ein weiterer wichtiger Baustein des Kinderschutzes verankert worden. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) eine verbindliche Festschreibung von Schutzkonzepten u.a. in Kindertageseinrichtungen festgelegt. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII sieht die Verankerung verpflichtender Konzepte vor, die zur Sicherung der Rechte von Kindern und zu deren Schutz vor Gewalt in Einrichtungen vorzuhalten sind. Die Vorlage eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzepts ist nun - ähnlich wie bereits die Prüfung der Einrichtungskonzeption - Voraussetzung für den Betrieb einer Kita, sowohl für die Erteilung einer Betriebserlaubnis, sowie für die regelmäßigen Prüfungen der Aufsichtsbehörde.
Folglich sind Träger nun in der gesetzlichen Verantwortung, ein auf die individuelle Kindertageseinrichtung bezogenes Schutzkonzept zu erarbeiten und einzuführen. Sie haben sicherzustellen, dass die dafür nötigen Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Dies wurde in Lektion 1 bereits näher erläutert.
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