• 2. Schritt: Theoretische Grundlagen

    Abschnittsübersicht

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      Kinderschutz basiert auf theoretischen Grundlagen, die allen Mitarbeiter/innen vertraut sein sollten.

      Wissen über unterschiedliche Gefährdungen von Kindern bilden daher die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten. 

      •  Worum geht´s?

        Im folgenden Abschnitt können Sie sich umfassend, zunächst über die fachlichen Grundlagen informieren und erhalten methodische Anregungen für die Erarbeitung und Diskussion mit Ihrem Team. Die rechtlichen Grundlagen werden anschließend im nächsten Kapitel erläutert.

        Was ist Kindeswohl? 

        Das ist eine einfache Frage mit komplexen fachlichen Antworten.

        Was in einer Gesellschaft als „gut“ für Kinder gilt, was also ihrem Wohl entspricht, und was Kindern schadet, ist nicht allgemeingültig bestimmbar. Die Auffassungen zum Beispiel zur Anwendung von körperlicher Gewalt in der Erziehung haben sich in unserem Kulturkreis in den letzten Jahrzehnten (glücklicherweise) deutlich gewandelt. Doch noch immer geben viele Eltern in Deutschland in Studien körperliche Strafen als “angemessene” Erziehungsmittel an (Clemens/Sachser/Weilemann & Fegert 2020). Obwohl seit 2000 in Deutschland ein Gewaltverbot in der Erziehung rechtlich verankert wurde.  

        Was Kindeswohl konkret bedeutet und ab wann von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist, wurde gesetzlich jedoch nicht klar definiert. Beides sind sogenannte „unbestimmte Rechtsbegriffe“, die folglich in jedem Einzelfall individuell konkretisiert und interpretiert werden müssen. Einige Anhaltspunkte zur Orientierung werden im Folgenden genannt. 

        Um eine konkrete Situation bewerten zu können, hilft der Blick auf das, was Kinder für ein gesundes Aufwachsen, d.h. für ihre körperliche, psychische, emotionale und soziale Entwicklung brauchen.  

        Eine gut verständliche Begriffsbestimmung von Kindeswohl bietet die Arbeitsdefinition von Jörg Maywald (2009): 

        „Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.“

        Quelle: Maywald, Jörg: UN-Kinderrechtskonvention – Impulse für den Kinderschutz, IzKK-Nachrichten 2009 -1. Abrufbar unter: http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/IzKK-Nachrichten_09-1.pdf, S. 19, Zugriff: 19.01.2026.

        Was ist unter den Grundbedürfnissen von Kindern zu verstehen?  

        Aus der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass alle Menschen bestimmte Grundbedürfnisse haben. Als Grundbedürfnisse gelten Bedürfnisse, deren Befriedigung Voraussetzung für das körperliche und seelische Wohlbefinden und die Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit im jeweiligen Kulturkreis ist. In der Forschung finden sich verschiedene Kategorisierungen der Grundbedürfnisse. Wir stellen Ihnen die 7 Grundbedürfnisse von Kindern vor, die Brazelton und Greenspan (2002) zusammengefasst haben:

        1. Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen; 
        2. Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit;
        3. Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen;
        4. Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen;
        5. Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen;
        6. Bedürfnis nach stabilen und unterstützenden Gemeinschaften; 
        7. Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit. 

        Quelle: Brazelton, T. Berry/Greenspan, Stanley I. (2002): Die sieben Grundbedürfnisse von Kindern. Stuttgart

        Im Allgemeinen ist bei Kindern die Befriedigung der Grundbedürfnisse Voraussetzung dafür, dass sie sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln und ihrem Alter entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten und ausbauen können. Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt, so können wir also in der Regel davon ausgehen, dass das Kindeswohl gesichert ist.

        Was ist unter den Grundrechten von Kindern zu verstehen?  

        Von den Grundbedürfnissen leiten sich die Grundrechte der Kinder ab, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Kinderrechte sind Menschenrechte für Kinder. Das Kind hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Achtung seiner Menschenwürde sowie auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Schutz, Förderung und Beteiligung sind somit wesentliche Aspekte des Kindeswohls.  

        Die Grundrechte der Kinder sind sehr umfassend in der UN-Kinderrechtskonvention beschrieben. Diese lernen Sie im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ genauer kennen.

        Was ist Kindeswohlgefährdung? 

        Für die Praxis in der Kita erscheint uns folgende Definition tauglich: 

        "Kindeswohlgefährdung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen, das zu nicht-zufälligen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und / oder Entwicklungsbeeinträchtigungen eines Kindes führen kann, was die Hilfe und eventuell das Eingreifen (…) im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen kann."

        Quelle: Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Hrsg. Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V., Berlin 2009, 11. überarbeitete und erweiterte Auflage https://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/sites/default/files/2021-12/kszb-kindeswohlgefaehrdung-erkennen-und-helfen.pdf 

        Fragen zur Diskussion im Team
        • Woran erkennen wir, dass es Kindern gut geht?  
        • Was brauchen Kinder, um körperlich und seelisch gesund zu sein und sich gut entwickeln zu können?  
        • Woran erkennen wir, dass es Kindern nicht gut geht?  
        • Was beeinträchtigt die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern? 
        • Was behindert ihre Entwicklung?

          Formen von Machtmissbrauch & Gewalt 

           Worum geht´s?

          Es gehört zur Pflichtaufgabe jeder Kita Kinder vor Gewalt zu schützen.

          Doch was ist Gewalt?

          "Gewalt wird als bewusster oder unbewusster, zerstörerischer und ungerechtfertigter Gebrauch von Macht in sozialen Beziehungen" definiert (Leitner 2018).

          Da Gewalt sowohl intern in der Kita, aber auch im sozialen Umfeld der Kinder auftreten kann, ist es wichtig, dass allen Mitarbeiter/innen das gesamte Spektrum möglicher Gefährdungsrisiken bekannt ist. Deshalb werden im Folgenden die möglichen Formen von Gewalt erläutert (Maywald 2019):

          1. Seelische Gewalt z.B. beschämen, ausgrenzen, diskriminieren, bevorzugen, ablehnen & seelische Vernachlässigung z.B. Trost verweigern, ignorieren, nicht eingreifen/ „wegschauen“ bei Übergriffen unter Kindern
          2. Körperliche Gewalt z.B. festbinden, einsperren, schubsen, zum Essen zwingen & körperliche Vernachlässigung, z.B. unzureichende Körperpflege, mangelhafte Ernährung, unzureichende Bekleidung
          3. Sexualisierte Gewalt & sexueller Missbrauch z.B. körperliche Nähe erzwingen, küssen, Kinder zu sexuellen Posen auffordern, Kinder sexuell stimulieren
          4. Formen der Vernachlässigung der Aufsichtspflichtz.B. Kinder „vergessen“, in gefährliche Situationen bringen oder in solchen unbeaufsichtigt lassen, notwendige Hilfestellungen unterlassen

          „Alle Formen der Gewalt stellen eine Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität (...) dar und sind damit eine Verletzung der Kinderrechte (...).“ 

           Quelle: Website www. gewaltinfo.at, Zugriff 19.01.2026

          Die unterschiedlichen Formen von Gewalt können in der Kita in unterschiedlichem „Gewand“ in Erscheinung treten. Deshalb ist es wichtig, dass Fachkräfte ihre Wahrnehmung über unterschiedliche Erscheinungsformen schärfen.

          Dabei hat sich folgende Differenzierung der Formen von Gewalt bewährt: 

          Grenzverletzungen 

          Die Grenzverletzungen geschehen meist spontan und ungeplant, einmalig oder gelegentlich und können in der Regel im Alltag korrigiert werden. Sie können aber auch bereits Ausdruck eines Klimas sein, in dem Übergriffe toleriert werden. 

          Grenzverletzungen resultieren zumeist aus mangelnder Fachlichkeit, persönlichen Unzulänglichkeiten, Stresssituationen oder fehlenden bzw. unklaren Einrichtungsstrukturen und sind nicht selten auch eine Frage der Haltung. 

          Grenzverletzungen können körperlich, verbal, non-verbal passieren. 

          Beispiele

          • Kind ohne Ankündigung die Nase abwischen (körperlich) 
          • im Beisein von Kindern über ein Kind abwertend sprechen (verbal) 
          • Kind streng/böse/abfällig anschauen (non-verbal) 

          Übergriffe 

          Im Gegensatz zu Grenzverletzungen geschehen Übergriffe nicht zufällig oder aus Versehen. Sie sind Ausdruck einer Haltung, die sich bewusst über Signale und Zeichen von Kindern hinwegsetzt.  

          Beispiele

          • Kind solange sitzen lassen, bis es aufgegessen hat (körperlich) 
          • Kind mit Befehlston ansprechen (verbal) 
          • Wickelsituation in einem unzureichend geschützten Bereich (non-verbal) 

          Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt 

          Dies betrifft grundsätzlich jegliche Form von körperlicher Gewalt, Maßnahmen des Freiheitsentzugs und alle „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. 

          Beispiele

          Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt können sein  

          • Kind schlagen  
          • Kind treten  
          • Kind am Arm ziehen (z.B. Kind hinter sich her zerren)  
          • Kind schütteln  
          • Kind einsperren/aussperren  
          • Kind zum Essen zwingen (z.B. Essen gegen den Willen des Kindes in den Mund schieben)  
          • Kind zum Schlafen zwingen (z.B. Kind durch Körperkontakt am Aufstehen hindern) 

          Formen sexualisierter Gewalt sind im Strafgesetzbuch normiert .

          Quelle: Positionspapier Grenzüberschreitungen (2025): Grenzüberschreitungen von Fachkräften gegenüber Kindern - grenzüberschreitendes Verhalten im pädagogischen Alltag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

             Wie geht´s?

          Methode Schreibspaziergang

          Initiieren Sie im Team einen Austausch über die Erscheinungsformen von Gewalt in der Kita in dem Sie auf einem Schreibspaziergang Beispiele sammeln, die sie anschließend besprechen.

          • Dafür bereiten Sie je ein Flipchartpapier mit der Überschrift „Grenzverletzungen“; „Übergriffe“ und „Strafrechtlich relevante Formen“ vor.
          • Hängen Sie die Papiere im Raum verteilt auf und laden Sie ein, bei einem Spaziergang Beispiele für die jeweilige Form zu notieren. Mehrfachnennungen werden mit einem Strich oder Punkt gekennzeichnet.
          • Wer fertig ist, nimmt wieder Platz.
          • Anschließend werden die Ergebnisse besprochen und gemeinsam überlegt, welche Handlungsalternativen es gibt. 

          © Gabriele Stegmann

           Ergänzendes Material