• Inhalte eines Schutzkonzeptes - Mustergliederung

    Abschnittsübersicht

    • Hervorgehoben

      Für die konkrete Ausgestaltung eines Schutzkonzeptes gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung und Entscheidung des Trägers, welche Aspekte und Inhalte das einrichtungsspezifische Schutzkonzept umfasst.

      In diesem Kapitel erläutern wir, was aus fachlicher Sicht in einem Kita-Schutzkonzept enthalten sein sollte und stellen Ihnen dazu eine Mustergliederung für ein Kita-Schutzkonzept vor.

      Abschließend wird erläutert, welche Bausteine der Einrichtungskonzeption und welche dem Kita-Schutzkonzept zuzuordnen sind.

      • Reichweiten eines Schutzkonzeptes

        Es können vier unterschiedliche Reichweiten eines Schutzkonzeptes unterschieden werden (Maywald 2019):

        • Enges Verständnis: Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch
        • Mittleres Verständnis: Schutz der Kinder vor sämtlichen Formen von Gewalt
        • Weites Verständnis: Verwirklichung sämtlicher in der UN-Kinderrechtskonvention enthaltenen Schutzrechte (u.a. Diskriminierungsschutz, Gewaltschutz, Unfallschutz, Medienschutz)
        • Sehr weites Verständnis: Verwirklichung sämtlicher Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention (Kinderrechtsschutzkonzept)

        Aus fachlicher Sicht empfiehlt es sich, dem Schutzkonzept das Verständnis mit mittlerer Reichweite zugrunde zu legen. Auch in Kindertageseinrichtungen kommen immer wieder grenzverletzendes Verhalten, körperliche und seelische Gewalt, sowie die Vernachlässigung von Aufsichtspflichten vor. Daher reicht es nicht aus, nur den Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch im Schutzkonzept in den Blick zu nehmen.

      • Was ist in einem Schutzkonzept enthalten? - Mustergliederung

        Nach einer Bestandsaufnahme, welche Regelungen zum Kinderschutz in der Kita bereits vorhanden sind, folgt die Auseinandersetzung über mögliche Risiken für die Kinder. Daran schließt sich die Erarbeitung vorbeugender Schutzmaßnahmen an, um die erarbeiteten Risiken zu minimieren bzw. möglichst auszuschalten. Der nächste Schritt ist die Festlegung konkreter Handlungsschritte bei Verdacht auf Grenzverletzungen und Gewalt in der Kita bzw. im sozialen Umfeld der Kinder. 

        Die nachfolgende Mustergliederung für ein Schutzkonzept gibt Orientierung, welche Inhalte in einem Schutzkonzept enthalten sein sollen und zeigt eine sinnvolle Reihenfolge sowie übersichtliche Struktur auf. Sie dient auch als Checkliste, um das individuelle Schutzkonzept der Kita zu erarbeiten bzw. weiterzuentwickeln.

        Abb. 2 Mustergliederung Kita-Schutzkonzept © IFP

         Die Mustergliederung steht Ihnen zum Ausdruck zur Verfügung.

      • Zusammenhang Schutzkonzept und Einrichtungskonzeption

        Kinderschutz beginnt in der Kita bereits mit der Einrichtungskonzeption. In dieser sind u.a. die räumlichen, fachlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb dargelegt (§ 45 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII). Prävention als grundlegende Haltung sollte sich darin unbedingt widerspiegeln. Auch die Umsetzung der Kinderrechte in Form von Partizipations- und Beschwerdeverfahren sind fester Bestandteil der Einrichtungskonzeption (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), sowie Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung (§45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII). Die Einrichtungskonzeption sowie das Schutzkonzept sind zur Erlangung der Betriebserlaubnis vom Träger vorzuweisen (§ 45 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII).

        Die Einrichtungskonzeption und das Schutzkonzept sind jeweils eigenständige konzeptionelle Grundlagen der Kita, die jedoch stark miteinander verzahnt sind und sich immer aufeinander beziehen sollten. 

        Beiden Werken liegen die Kinderrechte und die Sicherung des Kindeswohls (§ 1 SGB VIII) zu Grunde. Schnittmengen sind insbesondere Partizipation, Umgang mit Beschwerden und sexuelle Bildung.  

        Wir empfehlen Ihnen zwei seperate Dokumente. Damit themenbezogene Inhalte, wie z.B. das sexualpädagogische Konzept, nicht in beiden Konzeptionen doppelt aufgeführt werden müssen, ist eine Bezugnahme aufeinander sinnvoll.

         

        Abb. 3: Zusammenhang Einrichtungskonzeption und Schutzkonzept © IFP