Einführung in den Kurs
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Hinweise für Kita-Leitungen
(Klicke auf den Titel, um die Informationen anzeigen zu lassen)Du befindest dich ALS GAST im Kurs. Um alle relevanten Informationen für dich als Träger oder Leitung lesen zu können, logge dich bitte mit deinen KITA HUB Zugangsdaten in folgenden Kurs ein -> Link
Verfügbar, aber auf Kursseite nicht anzeigenFür Teilnehmer/innen nicht sichtbarHallo an alle Interessierten!
Willkommen im Kurs Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. In diesem Kurs erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen gemäß § 34 Abs. 5a und § 43 Abs. 4 IfSG. Du wirst Schritt für Schritt durch die Inhalte geführt, erhältst verständliche Erklärungen zum Thema Infektionsschutz. Ziel des Kurses ist es, dich in die Lage zu versetzen, verantwortungsvoll mit Hygienevorgaben und Schutzmaßnahmen im Berufsalltag umzugehen. Möchtest du ein Teilnahmezertifikat für diesen Kurs, musst du dich mit deinem KITA HUB Konto in den dafür extra gestalteten Kurs einschreiben. Klicke hier um zu diesem Kurs zu gelangen!
Verfügbar, aber auf Kursseite nicht anzeigenFür Teilnehmer/innen nicht sichtbarKursdetails
Kategorie
Thema
Schwierigkeit
Belehrungen Infektionsschutzgesetz Einfach Zielgruppe
Zeitaufwand
Format
Kita-Beschäftigte 1 Stunde Selbstlernkurs mit Prüfung und
Teilnahmebestätigung
Verfügbar, aber auf Kursseite nicht anzeigenFür Teilnehmer/innen nicht sichtbarInfektionsschutz beginnt bei dir!
Die Arbeit in Kitas erfordert ein hohes Maß an Verantwortung – besonders im Hinblick auf die Gesundheit der Kinder. Hygienevorschriften und die Beachtung gesetzlicher Regelungen sind dabei von zentraler Bedeutung, denn Kinder sind aufgrund ihres noch nicht vollständig entwickelten Immunsystems besonders anfällig für Infektionskrankheiten und Lebensmittelinfektionen.
Gleich zwei gesetzliche Vorschriften greifen hier: § 43 Abs. 4 IfSG verpflichtet den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zur Belehrung der Beschäftigten über den Umgang mit Lebensmitteln und die Vermeidung von Lebensmittelinfektionen. § 34 Abs. 5a IfSG erfordert, dass alle Mitarbeitenden in Gemeinschaftseinrichtungen – wie Kitas – regelmäßig über den Infektionsschutz im Allgemeinen belehrt werden.
Das bedeutet: Du musst wissen, welche Krankheiten meldepflichtig sind, wie du Symptome erkennst, wie du im Verdachtsfall richtig handelst und wie du durch dein Verhalten aktiv zur Vermeidung von Infektionen beiträgst – sowohl im Kontakt mit Lebensmitteln als auch im Umgang mit Kindern und Kolleginnen und Kollegen.
Durch konsequente Sorgfalt schützt du nicht nur die Gesundheit der Kinder, sondern auch deine eigene und aller Mitarbeitenden. Du schaffst eine sichere Umgebung, in der sich alle wohlfühlen können. Deine Haltung zeigt Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und macht dich zum wichtigen Vorbild: Denn Kinder lernen durch Beobachtung. Nur durch gemeinsames Handeln kann die Kita ein Ort bleiben, der Gesundheit und Wohlbefinden für alle fördert.
Verfügbar, aber auf Kursseite nicht anzeigenFür Teilnehmer/innen nicht sichtbarLernziele
1. Grundverständnis des Infektionsschutzgesetzes entwickeln: Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Anforderungen der §§ 34 Abs. 5a und 43 Abs. 4 IfSG und verstehen deren Bedeutung für den Arbeitsalltag in Kindertageseinrichtungen.
2. Erkennen von Risiken: Die Teilnehmenden können potenzielle Infektionsquellen (z. B. über Lebensmittel, Kontaktflächen, Körperflüssigkeiten) und Krankheitssymptome bei sich selbst und anderen identifizieren und wissen, wie sie in solchen Fällen korrekt handeln.
3. Hygienemaßnahmen im Kita-Alltag: Die Teilnehmenden kennen zentrale Hygieneregeln wie Händewaschen, Flächenreinigung, Niesetikette und Schutzmaßnahmen beim Wickeln oder im Krankheitsfall.
4. Verantwortungsbewusstsein stärken: Die Teilnehmenden erkennen ihre aktive Rolle im Infektionsschutz, handeln vorausschauend und übernehmen Verantwortung für Kinder, Kolleginnen und Kollegen und schließlich natürlich für sich selbst.
5. Dokumentation und Kommunikation sicherstellen: Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Meldewege bei Verdachtsfällen und wissen, welche Informationen sie an die Leitung oder das Gesundheitsamt weitergeben müssen.
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